Einleitung
Dieser Betrag thematisiert die Relevanz einer inklusiven Gestaltung von Digitalisierung. Menschen, die bei einem Veränderungsprozess nicht eingeschlossen werden, können ihn und die daraus resultierenden Ergebnisse nicht aktiv mitgestalten.
Pelka schreibt dazu, dass Menschen, die bereits heute digital ausgeschlossen sind, keine Möglichkeit haben, die zukünftige digitale Welt von der Zukunft mitzugestalten (Pelka, 2017, S. 59).
Es kann nur dann möglich sein, dass alle Menschen Digitalisierung mitgestalten können, wenn es keine oder zumindest wenige Barrieren in der digitalen Welt gibt. Die Digitalisierung und eine Vielzahl von digitalen Medien gehören fest in das alltägliche Leben, unabhängig davon, ob es sich um einen beruflichen oder einen privaten Zusammenhang handelt. Im beruflichen Sinne nutzen wir Computer, diverse Software und Apps auf unseren Smartphones. Im privaten Kontext bleiben wir mit digitalen Medien mit Menschen in Verbindung, tauschen uns mit anderen Menschen aus, bilden uns weiter oder nutzen digitale Medien zur Unterhaltung. Überall dort, wo Menschen einer bestimmten Gruppe ausgeschlossen sind, können sie weniger Einfluss auf die Entwicklung nehmen, daher ist eine inklusive Gestaltung von Digitalisierung umso wichtiger.
Im Vorwort der UN-Behindertenrechtskonvention spricht Jürgen Drusel, darüber, dass er es als notwendig ansieht, dass sich damit auseinandergesetzt werden muss, dass die Chancen der Digitalisierung auch für Menschen mit Behinderungen aktiv gestalten werden müssen, und zwar gemeinsam mit ihnen (Vereinte Nationen, 2006, S. 3).
Rechtliches
Seit 2011 gibt es die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) kurz BITV 2.0. Ziel dieser Verordnung ist es nach § 1, zu ermöglichen, umfassend und grundsätzlich die Gestaltung der modernen Informations- und Kommunikationstechnik zu ermöglichen (BITV 2.0, 2023).
Angewendet soll dies werden, unter Berücksichtigung der Umsetzungsfrist auf Webseiten, mobilen Anwendungen. Digitale Verwaltungsabläufe sowie weitere (BITV 2.0, 2023).
Das BITV 2.0 im Kontext des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen bildet eine rechtliche Grundlage für die Barrierefreiheit im Internet.
Herausforderungen
In einer Studie der Aktion Mensch zum Thema der digitalen Teilhabe von Menschen mit Behinderung werden folgende Herausforderungen zusammengefasst.
- Mangelnde digitale Kompetenzen: Viele Menschen mit Behinderungen und Fachkräfte benötigen Schulungen im Umgang mit digitalen Medien
- Die finanzielle Situation: Die Anschaffung von digitalen Medien und Geräten kann teuer sein.
- Ungerechtigkeit: Nicht alle Menschen mit Behinderungen profitieren im gleichen Maß von digitalen Medien und Technologien.
- Druck auf öffentliche Systeme: Die steigende Nachfrage nach digitalen Lösungen hat die Anforderungen an Fachkräfte erhöht.
- Diskriminierung und Exklusion: Wenn ein Mensch digitale Infrastruktur nicht nutzen kann, so wird er benachteiligt.
- Datenschutz: Die Offenlegung von persönlichen Daten kann für Menschen mit Behinderungen Gefahren bergen.
(Aktion Mensch, 2020)
Perspektiven
Was also braucht es, um die Digitalisierung inklusiver und übergreifender zu gestalten? Zum einen braucht es den Fokus darauf, dass eine digitale Barrierefreiheit mehr und mehr aufgebaut und als selbstverständlich angesehen wird. Dazu gehört, dass Menschen mit Behinderungen in den Prozess der Entwicklung von digitalen Medien einbezogen werden. Dazu gehören auch die Vermittlung von Medienkompetenzen, also wie nutze ich Medien und wie kann ich damit einen Vorteil für mich erreichen. Auch das Thema Leichte Sprache und einfache Sprache gehören zur Digitalisierung. In vielen Medien und auf vielen Webseiten wird mit Text gearbeitet. Leichte oder einfache Sprache möchte ermöglichen, dass Menschen, die Schwierigkeiten haben, lange und komplizierte Texte verstehen zu können, diese besser und mit weniger Aufwand verstehen können. Hier wird also mit kürzeren Sätzen gearbeitet und schwierige Worte vermieden oder erklärt. Auch Bildmaterial zur Veranschaulichung wird genutzt.
Fazit
Unabhängig davon, was ein Mensch für individuelle Voraussetzungen hat, soll er die Möglichkeit bekommen, sich an einer Weiterentwicklung der Digitalisierung zu beteiligen und sie mitgestalten zu können. Rechtliche Rahmenbedingungen wie die BITV 2.0 schaffen bereits Grundlagen für Barrierefreiheit. Gleichzeitig bestehen aber noch Herausforderungen, die es zu überwinden gilt. Um eine inklusive Digitalisierung voranzutreiben, benötigt es nicht nur den Abbau von technischen Barrieren, sondern auch gesellschaftliche. Digitale Medien sollen von allen Menschen mitgestaltet werden, dazu braucht es eine Sensibilisierung für das Thema und gezielte Bildungsangebote, damit niemand mehr von den Chancen der Digitalisierung ausgeschlossen bleibt.
Quellen
Aktion Mensch. (2020). Digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Zugriff am 30.05.2025. Verfügbar unter: https://aktion-mensch.stylelabs.cloud/api/public/content/AktionMensch_Studie-Digitale-Teilhabe.pdf
BITV 2.0. (2023). Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0). Zugriff am 30.05.2025. Zugriff unter https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html
Pelka, B. (2017). Digitale Teilhabe: Aufgaben der Verbände und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege. In H. Kreidenweis (Hrsg.), Digitaler Wandel in der Sozialwirtschaft. Grundlagen – Strategien – Praxis (S. 57–80). Baden-Baden: Nomos. Vereinte Nationen. (2006). Die UN-Behindertenrechtskonvention – Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Zugriff am 30.05.2025. Verfügbar unter: https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/PublikationenErklaerungen/Broschuere_UNKonvention_KK.pdf?__blob=publicationFile&v=8
Bildquellen
Titelbild: Titel: digital-1985681_1920. Künstler*in: Diego Velázquez. Veröffentlichungsdatum 09. Januar 2024. Abgerufen am 02.06.2025, unter: https://pixabay.com/de/illustrations/digital-seo-digitales-marketing-1985681.
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