Stefanie ist 28 Jahre alt, als sie ihr erstes Kind bekommt. Eigentlich nichts Besonderes, schließlich kommen Jahr für Jahr Kinder auf die Welt. Dass Stefanie sich selbstbestimmt um ihre Tochter kümmern darf, ist jedoch erst seit 2009 gesetzlich geregelt. Stefanie hat nämlich Lernschwierigkeiten und eine Hörbeeinträchtigung (Mencke, 2023). Damit zählt sie als Mensch mit Behinderungen – und für die ist Elternschaft alles andere als selbstverständlich.
Die rechtliche Lage von Eltern mit Behinderungen
Erst seit 2009 – also erst seit etwas mehr als 15 Jahren! – wird Menschen mit Behinderungen durch die UN-Menschenrechtskonvention zugesichert, dass sie die gleichen Rechte und Pflichten in Bezug auf die Elternschaft haben wie Menschen ohne Einschränkungen. Konkret bestimmt Artikel 23 der UN-Behindertenrechtskonvention:
- Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt im Zusammenhang mit der Partnerschaft, der Eheschließung, der Familiengründung und der Elternschaft behandelt werden (UN-BRK, Art. 23 (1))
- Menschen mit Behinderungen sollen frei über die Anzahl ihrer Kinder und die Geburtenabstände bestimmen dürfen (UN-BRK, Art. 23 (1b))
- Menschen mit Behinderungen dürfen nicht gegen ihren Willen in ihrer Fruchtbarkeit eingeschränkt werden (UN-BRK, Art. 23 (1c))
- Menschen mit Behinderungen dürfen nicht aufgrund der Behinderung von ihren Kindern getrennt werden (UN-BRK, Art. 23 (4))
Die rechtliche Lage ist also eindeutig, denn Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 dazu verpflichtet, die enthaltenen Artikel einzuhalten. Klar ist aber auch, dass Eltern mit Behinderungen in manchen Belangen mehr Unterstützung benötigen als Eltern ohne Beeinträchtigungen. Deshalb wurde in Deutschland ein umfassendes Helfersystem entwickelt, das betroffene Eltern unterstützen soll.

Abbildung 1: Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf eine selbstbestimmte Elternschaft (Quelle: Freepik)
Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern mit Behinderungen
Eltern mit Behinderungen können verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Wie allen Eltern steht ihnen nach der Geburt finanzielle Unterstützung in Form von Elterngeld zu, allerdings gibt es hier einige Besonderheiten. Wenn eines der Elternteile aufgrund seiner Behinderung nicht zur Kinderbetreuung beitragen kann, erhält der andere Elternteil beim Elterngeldbezug den Status eines Alleinerziehenden. Dadurch ist eine längere finanzielle Unterstützung möglich. Sind hingegen beide Elternteile aufgrund von Behinderungen nicht in der Lage, ihr Kind zu betreuen, kann der Elterngeldbezug unter bestimmten Voraussetzungen auf Verwandte bis hin zum dritten Grad übertragen werden (Familienportal, o. D.).
Eine weitere Unterstützungsform für Eltern mit Behinderungen besteht in der sogenannten Eltern-Assistenz. Diese wird in Paragraf 78 des Sozialgesetzbuch 9 geregelt: „(3) Die Leistungen für Assistenz nach Absatz 1 umfassen auch Leistungen an Mütter und Väter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder.“ Bei der Eltern-Assistenz können beeinträchtigte Menschen eine unterstützende Person beantragen, die ihnen bei der Versorgung ihres Kindes hilft. Da Menschen mit Behinderungen das Recht auf eine selbstbestimmte Elternschaft haben, können sie auch selbst entscheiden, wobei die Eltern-Assistenz unterstützen soll. Die Aufgaben können dabei vielfältig sein und reichen von der Unterstützung im Haushalt über Mithilfe bei der Kinderversorgung bis hin zur Begleitung bei Arztterminen oder Schulausflügen. Auch das Dolmetschen in die Gebärdensprache ist bei wichtigen, das Kind betreffenden Terminen möglich (Familienratgeber, 2025).
Bei Menschen mit geistigen Behinderungen kommt zudem eine begleitete Elternschaft zur Unterstützung infrage. Dabei bekommen Eltern Unterstützung, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht oder nicht immer dazu in der Lage sind, die Grundbedürfnisse ihres Kindes zu erkennen und diesen nachzukommen (Lebenshilfe, o. D.).
Nicht zuletzt stehen Menschen mit Behinderungen auch Hilfsmittel zu, die bei der Pflege und Versorgung des Kindes unterstützen. Darunter fallen beispielsweise spezielle höhenverstellbare Kinderbetten, die es auch Eltern im Rollstuhl ermöglichen, nah genug ans Bett heranzukommen, unterfahrbare Wickeltische oder spezielle Tragegurte, mit denen Krabbelkinder vom Boden hochgehoben werden können (bbe e.V., o. D.).
Eltern mit Behinderungen – der Realitätscheck
Grundsätzlich scheinen Menschen mit Behinderungen also auf einige Angebote zählen zu können, die ihnen die Elternschaft erleichtern. Wie aber sieht es in der Realität aus? In der Realität sind zehn bis 18 Prozent aller Frauen mit Behinderungen sterilisiert – das sind etwa doppelt so viele wie der Bundesdurchschnitt. Eine besondere Häufung tritt bei Frauen mit Lernschwierigkeiten auf. Zwar ist die Zwangssterilisation, die lange als anerkanntes Verhütungsmittel bei Frauen mit Behinderungen galt, mittlerweile verboten, dennoch raten nach wie vor viele Betreuer*innen und medizinische Fachkräfte zu einer Sterilisation. Es darf bezweifelt werden, ob den betroffenen Frauen immer vollumfänglich klar ist, welche Konsequenzen ein solcher Eingriff nach sich zieht (Weibernetz e.V., o. D.).
Eltern mit Behinderungen hingegen empfinden die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten häufig als unübersichtlich, weil für jede Leistung eine andere Stelle zuständig ist (Menke, 2023). Hier wäre eine zentrale Anlaufstelle, die die Organisation im Sinne der hilfesuchenden Eltern übernimmt, wünschenswert, ohne deren Recht auf eine selbstbestimmte Elternschaft zu untergraben.
Quellen:
Bundesverband behinderter-Eltern e.V. (bbe e.V.). (o. D.). Tipps zu Hilfsmitteln. https://www.behinderte-eltern.de/Papoo_CMS/index.php?menuid=155&getlang=de.
Familienportal. (o. D.). Eltern mit Behinderung. https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/leben-mit-behinderung/eltern-mit-behinderung.
Familienratgeber. (2025). Eltern-Assistenz. https://www.familienratgeber.de/lebensbereiche/familie-partnerschaft/eltern-assistenz.
Lebenshilfe. (o. D.). Unterstützung für Eltern mit Beeinträchtigung. https://www.lebenshilfe.de/informieren/familie/unterstuetzung-fuer-eltern-mit-beeintraechtigung.
Menke, R. (2023). Eltern mit Behinderung von unübersichtlichem Helfersystem oft überfordert. https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/eltern-behinderung-lernschwierigkeiten-assistenz-100.html.
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). (2009). Artikel 23 UN-BRK (Achtung der Wohnung und der Familie). https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsschutz/datenbanken/datenbank-fuer-menschenrechte-und-behinderung/detail/artikel-23-un-brk.
Weibernetz e. V. (o. D.). (Zwangs-)Sterilisation. https://www.weibernetz.de/wig/zwangs-sterilisation.html.
Quelle Beitragsbild: https://unsplash.com/de/fotos/graustufenfoto-der-hande-der-familie-Y5JVToef_sk






