By Published On: 10. August 2017Categories: Gesundheit, Psychologie, Wirtschaft

„Männer werden belästigt – das gibt es doch gar nicht!“ „Männer empfinden kein Verhalten von Frauen als sexuellen Belästigung.“[1] – FALSCH! Auch Männer können sich am Arbeitsplatz oder an anderen Orten von Frauen sexuell belästigt fühlen. Genau wie bei den Männern haben Frauen unterschiedliche Schamgrenzen und einige Frauen nehmen sich dadurch mehr raus als andere. So kommt es zu sexuellen „Übergriffen“ gegenüber Männer. Sprechen Männer von sexueller Belästigung wird dies jedoch belächelt und nicht ernst genommen. In diesem Artikel geht es darum, auf das Problem der sexuellen Belästigung gegen Männer aufmerksam zu machen.[2]

 

Was verbirgt sich hinter dem Begriff „sexuelle Belästigung“?

In Deutschland ist eine genaue Definition im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unter §3 (4) niedergeschrieben:

„Eine sexuelle Belästigung ist […], wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Wurde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“[3]

 

Wo fängt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz an?

 Sexuelle Belästigung fängt schon bei der Fahrt zur Arbeit an, werden Sie von einem/r Kollegen/innen auf der Zug- oder Bahnfahrt mit obszönen Blicken gestreift zählt das zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Des Weiteren zählen Briefe, die nach Hause geschickt werden und sexuellen Inhalts sind, als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Die sexuellen Übergriffe müssen nicht im Gebäude des Unternehmens vorfallen. Es benötigt lediglich ein Zusammenhang zum Arbeitsverhältnis.[4]

Verführung am Arbeitsplatz

Weiter zählen Übergriffe in Treppenhäusern, Fahrstühlen und der Kantine sowie Belästigungen bei geschäftlichen Veranstaltungen dazu. Schließlich fällt auch die sexuelle Belästigung direkt am Arbeitsplatz unter diesen Begriff. Durch die neuen Medien erweiterte sich der Kreis der sexuellen Belästigung zusätzlich auf Emails oder Kurznachrichten auf dem Handy.[5]

 

 

Folgen

Sexuelle Belästigung kann schwerwiegende psychische und physische Folgen haben. Das kann von Angst, Scham und Ekel bis hin zur Schlafstörung und Depressionen reichen. Trauen sich die Betroffenen nicht Beschwerde einzureichen oder wird die Beschwerde nicht ernst genommen, kommt es in den meisten Fällen zur Beeinträchtigung der Arbeitsmotivation bis hin zu Arbeitsausfällen. Ferner lässt die Konzentration nach, da der Betroffene psychisch unter Druck steht. Oft bleibt dann für den Betroffenen nur noch die Möglichkeit einer Kündigung oder einer Arbeitsunfähigkeit.[6] Sexuelle Belästigung schadet nicht nur der betroffenen Person, sondern beeinflusst auch das Betriebsklima und wirkt sich negativ auf die Belegschaft und den Ruf des Unternehmens aus.[7]

 

Zahlen, Daten, Fakten über sexuelle Belästigungen durch Frauen an Männern

Immer mehr Arbeitnehmer erfahren sexuelle Belästigung, so haben bereits im Jahr 2008 bereits 29,2% Männer sexuelle Belästigung erfahren.[8] Doch wie und wo erleben Männer sexuelle Belästigung und welche Erfahrungen haben sie gemacht? Die meisten Männer (47%) erleben sexuelle Belästigung in Form von zweideutigen Kommentaren und Witze mit sexuellem Bezug. Darauf folgen Bemerkungen mit sexuellem Inhalt (30%) und unangemessene Fragen mit sexuellem Kontext zu Privatleben oder Aussehen. (19%). Unerwünschte Umarmungen oder Küsse (10%) und Unsittliches Entblößen (3%) erlebten dahingegen eher weniger Männer.[9] Die Orte, an denen die Männer sexuell belästigt werden, variieren stark. Jeweils circa die Hälfte der Befragten erleben die oben genannten Situationen im Büro oder bei gesellschaftlichen Veranstaltungen. 38% der Befragten erleben sexuelle Belästigung über die neuen Medien, wie Mails oder Kurznachrichten.[10] Insgesamt erlebten nach eigenen Angaben mehr als die Hälfte der Befragten, 56%, schon einmal eine Belästigung nach der im Gesetz genannten Belästigungssituation.[11]

 

Was können Männer gegen sexuelle Belästigung machen?

Sexuelle Belästigung zu erdulden ist keine Lösung, da die Schäden die Körper und Geist davontragen verheerend sein können. Deshalb sollte der Betroffene sich Hilfe und Unterstützung holen. Im Betrieb kann das bei der Personalabteilung, dem Betriebsrat, dem Gleichstellungs- / Mobbingbeauftragten oder dem direkten Vorgesetzten sein. Es gibt also bereits im Unternehmen einige Anlaufstellen, die dem Betroffenen weiterhelfen können. Außerhalb des Unternehmens gibt es diverse helfende Anlaufstellen, darunter fällt die Antidiskriminierungsstelle, Beratungszentren, Gewerkschaften und Anwälte.[12]

 

Was kann das Unternehmen dagegen tun?

 Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet jeder Anschuldigung nachzugehen und genauestens zu überprüfen (§12 AGG).[13] Hinzu kommt, dass alle Arbeitgeber verpflichtet sind, eine Beschwerdestelle für betroffene Mitarbeiter einzurichten. Das Unternehmen sollte daher als gutes Beispiel vorangehen und mit der Unternehmenspolitik zwei Ziele verfolgen. Zum einen sollte das Unternehmen sexueller Belästigung keinen Raum lassen und zum anderen sollte es dafür sorgen, dass diese schnellst möglich gestoppt wird.

Als erste Maßnahme sollte das Unternehmen die Sensibilisierung der Mitarbeiter, der Vorgesetzten und der Personen, die Beschwerden behandeln sollen, durchführen.[14] Ferner muss sich die Unternehmensleitung Schulungen zu diesem Thema unterziehen, um Reglemente und Verfahren zur Prävention auszuarbeiten.[15] Zudem sollte auch der Betriebsrat extra geschult werden, damit sie wissen welche Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung ergriffen werden können.[16]

Sollte es zu einer Meldung, Überprüfung und eindeutigen Feststellung einer sexuellen Belästigung kommen, hat das Unternehmen mehrere Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Diese wären Prävention, Ermahnung, Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung (§ 12 Abs. 3 AGG). Diese Mittel sind allerdings an bestimmte Bedingungen gebunden. Welche Maßnahme angewandt wird hängt somit von der Schwere und der Nachweisbarkeit der Belästigung ab.[17]

 

Fazit 

Ja, es stimmt, auch Frauen können zu Täterinnen werden! Wichtig ist, dem Gegenüber deutlich zu verstehen geben, dass sein Verhalten nicht erwünscht ist und sich Nichts gefallen zu lassen. Haben Sie Mut den Vorfall zu melden und sprechen Sie mit Personen Ihres Vertrauens, denn Unternehmen müssen laut dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz jeder Meldung nachgehen. Trotz dieser eindeutigen Gesetzeslage wissen viele Arbeitnehmer immer noch nicht, welche Möglichkeiten ihnen das Unternehmen bieten kann, um gegen sexuelle Belästigung vorzugehen. Deshalb ist klar: Unternehmen sind in der Aufklärungspflicht!

 

 

Quellenverzeichnis

[1] Vgl. Walter (2016)

[2] Vgl. Walter (2016)

[3] §3 Nr. 4 AGG

[4] Vgl. Erwig (2007)

[5] Vgl. SUZ − Sozialwissenschaftliches Umfragezentrum GmbH Duisburg (2015), S. 9

[6] Vgl. Lüders (2016), S. 12

[7] Vgl. Lüders (2016), S. 12

[8] Vgl. Strub/Schär Moser (2008) S. 4

[9] Vgl. SUZ − Sozialwissenschaftliches Umfragezentrum GmbH Duisburg (2015), S. 5

[10] Vgl. SUZ − Sozialwissenschaftliches Umfragezentrum GmbH Duisburg (2015), S. 9

[11] Vgl. SUZ − Sozialwissenschaftliches Umfragezentrum GmbH Duisburg (2015), S. 6

[12] Vgl. Lüders (2016), S. 16f

[13] Vgl. Lüders (2016), S. 19

[14] Vgl. Ducret (2003), S. 79

[15] Vgl. Ducret (2003), S. 79

[16] Vgl. Lüders (2016), S. 28

[17] Vgl. Lüders (2016), S. 23f

 

 

Abbildungen

Beitragsbild: https://pixabay.com/de/hand-mann-stopp-halt-anhalten-2308935/

Abbildung 1: https://pixabay.com/de/cyper-sex-sicherheit-risiko-1957736/

 

Literatur

Ducret, V (2003), Sexuelle Belästigung – was tun?: ein Leitfaden für Betriebe. Zürich

Lüders, C. (2017) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hrsg.), 9. Auflage, Berlin

Lüders, C. (2016), Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte, Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hrsg.), 2. Auflage, Berlin

Strub, S. / Schär Moser, M. (2008), Risiko und Verbreitung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz – eine repräsentative Erhebung in der Deutschschweiz und in der Romandie, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Staatssekretariat für die Wirtschaft SECO (Hrsg.), Bern

SUZ − Sozialwissenschaftliches Umfragezentrum GmbH Duisburg (2015), Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter Beschäftigten in Deutschland, Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hrsg.), Berlin

 

Internetquellen

Erwig, S. (2007), Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz im Kontext des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. In: http://www.grin.com/de/e-book/84209/sexuelle-belaestigung-am-arbeitsplatz-im-kontext-des-allgemeinen-gleichbehandlungsgesetzes, abgerufen am 14.05.2017

Walter, V. (2016), Sexuelle Belästigung – wenn Männer betroffen sind. In: https://www.2te-chance.com/sexuelle-belaestigung-wenn-maenner-betroffen-sind/, abgerufen am 14.05.2017

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (2017): Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In: https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__3.html, abgerufen am 14.05.2017

 

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