By Published On: 22. Mai 2016Categories: Meine Hochschule und mein Studium

Lehrling-Geselle-Meister, Schüler-Student-Diplomand, so einfach war die Unterscheidung von Berufs- bzw. Bildungsabschlüssen einst. Im Laufe der Jahre kamen weitere Unterscheidungen hinzu. So gab es und gibt es Diplom-Ingenieure der Ebene Fachhochschule (FH), oder universitär (univ.). International unterscheiden sich Bildungswege zum Teil erheblich. Wer in den USA einen universitären Abschluss erlangen will, muss zwischen der Highschool und der University noch das College besuchen. Dabei erhält man im College einen Bachelor-Abschluss, auf der University den Master. Das deutsche Gymnasium, welches mit dem Abitur den direkten Einstieg in die Universität ermöglicht, liegt also irgendwo zwischen Highschool und College.

ausländisches Klassenzimmer. Quelle: https://pixabay.com/de/computer-pc-elektronik-1264319/ (CC-0)

Bologna = Bachelor + Master?

Die Bologna Reform in Europa sollte die Abschlüsse innerhalb der Union vergleichbar machen und auch internationalen Standards angleichen: Bachelor und Master hielten Einzug in das deutsche Bildungssystem. Zugleich wurde das System etwas durchlässiger und bietet mehr Chancen, weil das Bachelorstudium die Zugangsvoraussetzungen der Fachhochschule erfordert, nicht die einer Universität. Wer einen Bachelorabschluss geschafft hat, darf ein Masterstudium absolvieren. Das muss aber nicht zwingend im selben Fachgebiet sein.

Für gewisse Tätigkeiten, wie zum Beispiel Arzt, Anwalt, Psychotherapeut usw. werden die Mindestbedingungen im Studium erworbener Kenntnisse gesetzlich vorgeschrieben. Man kann also nicht einen Bachelor of Science im Bauwesen machen, einen Master of Science Medizin „dranhängen“ und dann eine Arztpraxis eröffnen. Hier liegt bereits das Problem: Anstelle einfachere, durchlässigere Bildungswege zu kreieren, gibt es hohe Spezialisierungen, welche die Vergleichbarkeit erschweren.

Deutungshoheit von Abschlüssen?

Wir, die Studenten der Wirtschaftspsychologie sind bereits unfreiwillig Teil dieser Diskussionen geworden. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) wacht z. B. über die Anforderungen und Qualität der Psychotherapeuten, welche durchaus mit Fachärzten vergleichbar sind. Zum weiteren Schutz dieses Berufes gibt es auch das Psychotherapeutengesetz, zu welchem der BDP im Rahmen der Lobbyarbeit die Bundesregierung fachlich berät. Das ist auch gut so. Durch die neuen Studiengangsmodelle Bachelor/Master prüft der Verband zudem, welche Studiengänge er für hinreichend psychologisch erachtet, um sich nach einem Masterabschluss „Psychologe“ nennen zu dürfen, und welche nicht.

So wurde der Studiengang Wirtschaftspsychologie der SRH Hochschule Heidelberg als ausreichend, der gleichlautende Studiengang der SRH FernHochschule Riedlingen aber nicht bewertet. Hierbei sei anzumerken, dass der Sachstand 2013 wiedergegeben wurde, als es sich noch um einen Studiengang Bachelor of Arts handelte. Der neue Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftspsychologie (ab 2014) wurde noch nicht bewertet. Der damalige Prof. Dr. Reinhard der SRH FernHochschule nahm sich der Sache an und positionierte sich dazu. (Beitrag hier) Im Gegensatz zur Rechtsanwaltskammer hat der BDP jedoch nicht den Status einer Kammer oder Innung, sondern „lediglich“ eines Vereins, welcher also die Aufnahmebedingungen seiner Mitglieder selbst festlegt. Maßgeblich für den Schutz der Berufsbezeichnung Psychotherapeut ist (nur) das entsprechende Gesetz.

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(Quelle: https://youtu.be/FmLZY_Dkh98)

Mein Abschluss – Dein Abschluss?

Quelle: https://www.bq-portal.de/

Logo bq-portal. Quelle: https://www.bq-portal.de/node/1932

Brandaktuell aber nicht neu ist die Vergleichbarkeit von Berufsabschlüssen aus dem Ausland mit deutschen Abschlüssen. Flüchtlingswelle, Migration, oder auch die Ausbildung deutscher Bürger im Ausland bringen diese Thematik immer wieder in den Fokus der Öffentlichkeit. Dabei gibt es seit 2012 bereits ein Gesetz nämlich das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG). Unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums entstand so ein lernendes Portal, welches die Berufsabschlüsse ausländischer Mitbürger in den Kontext deutscher Ausbildungswege setzt. Was sind die Anforderungen an einen Koch aus Malaysia? Wie viel Theorie lernt ein Koch dort? Welche Prüfungsnorm gibt es dort? Und wenn es Lücken gibt: reichen einzelne Nachschulungen, um mit einem deutschen Koch vergleichbar zu sein? Diesen Fragen nimmt sich das Portal an, um das berufliche Potential von Migranten, gerade auch vor dem Hintergrund der Demographie, besser ausschöpfen zu können. Die Macher des Portals schreiben dazu:

Eine erfolgreiche Integration kann nur dann gelingen, wenn ausländische Zeugnisse mit deutschen Berufsabschlüssen verglichen werden können. […] Für zugewanderte Arbeitslosengeld II Empfängerinnen und -Empfänger (ALG II), deren ausländische Berufsabschlüsse in Deutschland anerkannt wurden, ist es um 50 Prozent wahrscheinlicher, dass sie aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Arbeitsstelle finden.

 

 

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